TSE für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
Seit dem 1. Januar 2024 ist es gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums vorgeschrieben,
dass alle Taxameter, sowohl alte als auch neue Modelle, mit einer zertifizierten
technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet
sein müssen.
Auch Wegstreckenzähler sind TSE-pflichtig.
Für Wegstreckenzähler, die vor dem 01.07.2024 in Verkehr
gebracht wurden, gilt die TSE-Pflicht erst ab dem 01.01.2027.