Dynamische Mobilitätsdaten
Seit Anfang August 2021 liegt ein novelliertes Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vor.
Im Zuge dessen ist eine Pflicht für Unternehmer oder Vermittler von Beförderungsdienstleistungen
zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten geschaffen worden.
Zu den betroffenen Daten gehören statische und dynamische Daten
u.a. im Gelegenheitsverkehr - somit auch im Taxi- und Mietwagengewerbe.
Die Datenbereitstellungspflicht wird über den Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM), als den „vorerst“
Nationalen Zugangspunkt in Deutschland, organisiert. Ab dem Frühjahr 2022 wird der MDM in einen neuen,
umfangreicheren Nationalen Zugangspunkt namens „Mobilithek“ überführt.